Wettbewerbsstatut „Lass dich rabattieren“

Dieses Statut regelt verbindlich die Regeln des Verbraucherwettbewerbs mit dem Namen „Lass dich rabattieren“ (nachfolgend nur „Wettbewerb“)

in Bezug auf Verbraucher auf dem Gebiet der Slowakischen Republik.

1. Veranstalter des Wettbewerbs

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Gesellschaft Merch s.r.o., mit Sitz Slávičia 10, 903 01 Senec, IČO:47 608 803,
eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I, Abteilung Sro, Einlage Nr.95409/B (nachfolgend nur „Veranstalter“).

2. Termin und Ort der Durchführung des Wettbewerbs

Der Wettbewerb findet im Zeitraum vom 15.09.2019 bis einschließlich 06.10.2019 statt (nachfolgend nur „Wettbewerbszeitraum“) über den
Online-Shop https://shop.rukahore.sk (nachfolgend nur „Online-Shop“).

3. Teilnehmer des Wettbewerbs

Teilnehmer des Wettbewerbs kann ausschließlich eine natürliche Person über 16 Jahre mit Wohnsitz oder Zustelladresse
auf dem Gebiet der Slowakischen Republik werden (nachfolgend auch „Teilnehmer“ oder „Wettbewerbsteilnehmer“).
Jede Person kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und deren nahestehende Personen, Personen, die an der Entwicklung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt sind,
deren Mitarbeiter und ihnen nahestehende Personen. Als nahestehende Personen gelten
die in § 116 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung genannten Personen.
Wird eine nach diesem Statut vom Wettbewerb ausgeschlossene Person zum Gewinner, wird ihr der Gewinn nicht übergeben.
Ebenso wird der Gewinn einem Gewinner nicht übergeben, bei dem der Veranstalter feststellt
oder einen begründeten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten gegenüber dem Veranstalter des Wettbewerbs hat,
oder der dieses Statut verletzt oder versucht, die Gesamtergebnisse des Wettbewerbs zu verfälschen, und zwar auf jede Art und Weise.

4. Prinzip und Bedingungen des Wettbewerbs

Der Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, indem er während des Wettbewerbszeitraums alle folgenden Bedingungen erfüllt:
a) während des Wettbewerbszeitraums Waren im Abverkauf über den Online-Shop kauft,
b) der Bestellwert muss höher oder gleich dem Betrag von 19,90 EUR (bzw. 500 Kč) inkl. MwSt. sein, wobei in den Bestellbetrag die Versandkosten nicht eingerechnet werden,
c) die Bestellung muss ordnungsgemäß geliefert und spätestens bis zur Frist für die Ermittlung der Gewinner übernommen werden,

d) der Teilnehmer darf die Ware nicht zurückgeben oder zurücksenden.


Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist nicht die Erteilung der Zustimmung des Wettbewerbsteilnehmers an den Veranstalter zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Wettbewerbsteilnehmers zu Marketingzwecken.

5. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner des Wettbewerbs werden durch eine zufällige Auslosung ausgewählt, und zwar am 30.10.2019. In die Auslosung werden
nur jene Wettbewerbsteilnehmer aufgenommen, die die in diesem Statut festgelegten Wettbewerbsbedingungen erfüllt haben.
Die Auslosung erfolgt unter Beteiligung von zwei Vertretern des Veranstalters. Über die Auslosung wird ein
fotografischer Nachweis erstellt, der auf dem sozialen Netzwerk Facebook (gegebenenfalls auch anderen
sozialen Netzwerken) des Veranstalters veröffentlicht wird. Der Veranstalter zieht insgesamt 3 (in Worten drei Gewinner).
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine ausreichende Anzahl von Ersatzgewinnern zu ziehen oder zusätzlich
einen weiteren Gewinner zu ziehen, wenn der vorherige Gewinner den Gewinn im Sinne dieses Statuts
nicht übernommen hat.
Der Veranstalter kontaktiert die Gewinner per E-Mail oder telefonisch über die Kontakte, die sie
in der Bestellung angegeben haben. Falls die Kontakte nicht funktionieren, falls der Gewinner den Gewinn ablehnt (als
Ablehnung des Gewinns gilt auch das fehlende Interesse am Gewinn während der Kommunikation) oder den
Gewinn spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem vereinbarten Termin der Übernahme nicht abholt, hat der Veranstalter
das Recht, den Gewinn einem Ersatzgewinner zur Verfügung zu stellen.
Vor der Übergabe des Gewinns behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinner aufzufordern, nachzuweisen,
dass er die Person ist, die sich als Wettbewerbsteilnehmer ausgibt, und dass er auch die Bedingungen dieses
Wettbewerbs erfüllt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in strittigen Fällen mit endgültiger Gültigkeit zu entscheiden,
ob der Gewinn übergeben oder nicht übergeben wird. Die Art der Übergabe des Gewinns vereinbart der Veranstalter
mit dem Gewinner individuell. Der Gewinner ist verpflichtet, den Gewinn spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des
vereinbarten Termins zu übernehmen.

6. Gewinne im Wettbewerb
Der Veranstalter stellt für den Wettbewerb drei Arten von Gewinnen zur Verfügung:
a) 1× erster Preis – JBL PARTYBOX 1000 im Wert von 999 EUR inkl. MwSt.
b) 1× zweiter Preis – Gutschein für den Kauf von Waren bei Streets im Wert von 200 EUR inkl. MwSt.
c) 1× dritter Preis – Monster-Geschenkpaket
Jeder Gewinner erhält genau einen Gewinn. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Umtausch des Gewinns, auf Auszahlung seines
Werts in Form einer Geld- oder anderen Kompensation.
7. Gewinne und Einkommensteuer

Ein Gewinn aus einem Werbewettbewerb ist als sonstige Einnahme Gegenstand der Einkommensteuer gemäß § 8 Abs. 1
Buchst. j) des Gesetzes Nr. 2003/595 Slg. über die Einkommensteuer in der Fassung späterer Vorschriften mit Ausnahme

eines Gewinns im Wert von nicht mehr als 350,- EUR, der gemäß § 9 Abs. 2 Buchst. m) Punkt 2.
des Einkommensteuergesetzes von der Steuer befreit ist.
In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes teilt der Veranstalter dem Gewinner bei
der Bekanntgabe des Gewinns dessen Wert mit, wobei im Fall, dass der Wert des Gewinns 350,- EUR überschreitet, dieser gemäß den
einschlägigen Rechtsvorschriften der Einkommensteuer sowie der Abgabe zur Krankenversicherung unterliegt,
die der Gewinner auf eigene Kosten zu zahlen hat. Der Veranstalter haftet nicht für eine etwaige
Nichterfüllung der genannten Pflichten durch den Gewinner.

8. Schutz personenbezogener Daten

Jeder Wettbewerbsteilnehmer erklärt mit dem Absenden der Bestellung ausdrücklich seine Zustimmung zur Teilnahme am
Wettbewerb sowie zu den in diesem Statut genannten Regeln und erteilt dem Veranstalter als
Verantwortlichem im Sinne von Art. 7 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 2016/679 vom
27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr
solcher Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die für die Organisation des Wettbewerbs erforderlich sind, und zwar gemäß
folgenden Verarbeitungsbedingungen:
a) Liste der personenbezogenen Daten: Kontakt- und andere personenbezogene Daten (z.B. Vorname, Nachname, Stadt,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr bzw. Alter des Wettbewerbsteilnehmers).
b) Zweck der Verarbeitung: 1. Organisation des Wettbewerbs, Kontaktaufnahme mit den Gewinnern, Übergabe der Gewinne und
Veröffentlichung von Vorname, Nachname und Gewinn der Gewinner. 2. Im Fall von Gewinnern auch die Erfüllung
gesetzlicher Pflichten des Veranstalters, die sich aus den einschlägigen buchhalterischen und steuerlichen
Rechtsvorschriften ergeben.
c) Rechtsgrundlage der Verarbeitung: 1. Einwilligung des Wettbewerbsteilnehmers. 2. Im Fall von Gewinnern -
Erforderlichkeit zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Veranstalters, die sich aus den einschlägigen
buchhalterischen und steuerlichen Rechtsvorschriften ergibt.
d) Empfänger personenbezogener Daten: Veranstalter und seine Mitarbeiter.
e) Aufbewahrungsdauer der Daten: Maximal zwei Monate nach der Auslosung der Gewinner des Wettbewerbs, d.h. bis
31.12.2019. Im Fall von Gewinnern für die Dauer, die durch die einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem
Bereich Buchhaltung und Steuern bestimmt ist.
f) Rechte des Wettbewerbsteilnehmers: Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist berechtigt, vom Veranstalter
Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, ferner hat er das Recht auf Berichtigung oder
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
g) Information über die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten: Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
(einschließlich Äußerungen persönlicher Natur) ist freiwillig, jedoch ist ihre Erteilung Voraussetzung
für die Teilnahme am Wettbewerb. Die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Gewinner ist erforderlich zur
Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, die sich aus den einschlägigen buchhalterischen und steuerlichen
Vorschriften ergibt.
h) Recht auf Widerruf der Einwilligung: Der Wettbewerbsteilnehmer ist berechtigt, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Übernahme
des Gewinns durch den jeweiligen Wettbewerbsteilnehmer (wodurch eine neue Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener
Daten des jeweiligen Teilnehmers – Gewinners – entsteht) die Einwilligung ohne Angabe von Gründen durch Übersendung
eines schriftlichen Briefes an die Adresse des Sitzes des Veranstalters oder per E-Mail an
[email protected] zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die
auf der Einwilligung beruht, die vor ihrem Widerruf erteilt wurde. Der Widerruf der Einwilligung hat das Erlöschen
der Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers am Wettbewerb zur Folge.

i) Recht auf Einreichung einer Beschwerde: Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann eine Beschwerde gegen die Verarbeitung
seiner personenbezogenen Daten bei der Aufsichtsbehörde einreichen, die in der Slowakischen Republik das Amt für
den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik ist, mit Sitz Hraničná 12, 820 07
Bratislava 27. Mehr Informationen und ein Musterantrag befinden sich unter:
https://dataprotection.gov.sk/uoou/sk/content/konanie-o-ochrane-osobnych-udajov.
j) Kontaktperson: E-Mail-Adresse der für die Bearbeitung von Anregungen der Wettbewerbsteilnehmer verantwortlichen Person: [email protected].
k) Nähere Informationen zur Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter finden sich
unter https://shop.rukahore.sk/obchodne-podmienky im Abschnitt Schutz personenbezogener Daten und
Privatsphäre.
Bei Erteilung der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Wettbewerb ist der Wettbewerbsteilnehmer berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, dem Veranstalter auch eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu
Marketingzwecken unter den in der schriftlichen Einwilligung genannten Bedingungen zu erteilen.
9. Besondere Bestimmungen

Der Wettbewerb ist ein werblicher Promotionswettbewerb, der der Förderung der Markenbekanntheit des
Veranstalters dient, und ist kein Glücksspiel im Sinne des Gesetzes Nr. 30/2019 Slg. über Glücksspiele und über
die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze.
Auf einen Gewinn im Wettbewerb besteht kein Rechtsanspruch. Im Sinne von § 845 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der
Gewinn nicht eingefordert werden, auch nicht gerichtlich.
Der Veranstalter erstattet den Wettbewerbsteilnehmern keine Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer
Teilnahme am Wettbewerb bzw. mit dem Gewinn entstehen. Der Veranstalter haftet für keinen Schaden oder andere Ansprüche
der Wettbewerbsteilnehmer im Zusammenhang mit falsch angegebenen bzw. ungenauen Daten des Teilnehmers,
sowie im Zusammenhang mit der Nichtgeltendmachung, Nichtübernahme oder Nichtnutzung des Gewinns am vom Veranstalter bestimmten Ort und zur bestimmten Zeit.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wettbewerbsregeln nach eigenem Ermessen zu ändern und zu ergänzen,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Art, den Ort und den Termin der Auslosung, den Wettbewerb zu unterbrechen, auszusetzen, zu verschieben,
abzusagen usw.
Diese Wettbewerbsregeln sowie deren Änderungen veröffentlicht der Veranstalter während des Wettbewerbszeitraums auf der
Website des Veranstalters https://shop.rukahore.sk/.
Die Bestimmungen des Statuts und der Ablauf des Wettbewerbs richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Die in diesem Statut enthaltenen Wettbewerbsregeln sind ab dem Tag ihrer Bekanntgabe gültig und ab dem Tag des
Beginns des Wettbewerbs wirksam, d.h. ab dem 15.09.2019.
Senec, 15.09.2019